Allgemeine Geschäftsbedingungen von OLTP Consulting
§ 1 Zusammenarbeit
- Beiden Vertragsparteien ist bewusst, dass Ihre Zusammenarbeit zeitlich
als auch inhaltlich auf das jeweilige Projekt/den jeweiligen Auftrag
begrenzt ist und hierdurch kein Arbeitsverhältnis begründet
wird.
- Beide Vertragsparteien sind für Beachtung der steuerlichen
und sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen in eigener
Sache selbst verantwortlich.
§ 2 Gestaltung
der Leistungserbringung
- Beide Vertragsparteien sind in der Bestimmung des Arbeitsortes sowie
der Arbeitszeit frei, soweit dem nicht zwingend arbeitstechnische
Anforderungen entgegenstehen.
- Keine Vertragspartei unterliegt im übrigen Weisungen des Vertragspartners
oder dessen Mitarbeitern.
- Vereinbarte Leistungen können, in Absprache mit dem Vertragspartner,
ganz oder teilweise durch eigene Mitarbeiter erbracht werden.
§ 3 Vergütung
- Die zu zahlende Vergütung wird im Projekteinzelvertrag, oder
falls ein solcher nicht existiert, in einer gesonderten Vereinbarung
festgelegt. Die Vergütung wird für den projekt-/aufgabenbezogenen
tatsächlich erbrachten Zeitaufwand geleistet. Zeiten für
Krankheit, Urlaub etc. bleiben unberechnet.
- Die Rechnungsstellung erfolgt innerhalb eines Zeitraumes von zwei
Wochen nach Leistungserbringung. Der Rechnungsempfänger gleicht
die Rechnung innerhalb von 20 Tagen nach Zugang aus.
- Der mit der Erbringung der Leistung verbundene Aufwand ist grundsätzlich
mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. Hiervon abweichende
Regelungen sind schriftlich zu vereinbaren.
§
4 Gewährleistung
- Die versprochenen Leistungen sind fachgerecht und mit Sorgfalt zu
erbringen.
- Für Schäden wird bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz
vollumfänglich gehaftet.
§ 5 Verschwiegenheitspflicht
- Beide Vertragspartner verpflichten sich, über alle ihnen während
der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
und über alle ihnen bekannt werdenden Herstellungsverfahren und
sonstigen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen während
und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen
zu bewahren.
- Die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz werden beachtet.
§ 6 Aufbewahrung und Rückgabe
der Unterlagen
- Sämtliche zur Verfügung gestellten Geschäfts- und
Betriebsunterlagen sind ordnungsgemäß aufzubewahren; insbesondere
ist dafür zu sorgen, dass Dritte nicht unbefugt Einsicht nehmen
können.
- Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während
der Dauer des Vertragsverhältnisses auf Anforderung, nach Beendigung
des Vertragsverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert
zurückzugeben.
§ 7 Schutzrechte
- Soweit im Rahmen der Zusammenarbeit Schutzrechte gleicher Art entstehen,
steht dem beauftragenden Vertragspartner ein unentgeltliches, ausschließliches
und übertragbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes
Recht auf Nutzung und Verwertung zu.
- Sämtliche Urheberrechte sind mit der vereinbarten Vergütung
abgegolten.
§ 8 Wettbewerbsklausel
- Beide Vertragspartner dürfen außerhalb ihrer Zusammenarbeit
gleichzeitig für Dritte tätig werden, es sein denn der Dritte
steht in einem direkten Konkurrenzverhältnis zum Vertragspartner.
- Beide Vertragsparteien haben das Recht Angebote ohne nähere
Begründung abzulehnen.
§ 9 Sonstiges
- Bei Ereignissen höherer Gewalt wie z.B. Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Streiks,
Aussperrungen, Ausfall von Übermittlungsleitungen, Sabotage durch Dritte o.ä. haftet keine
Partei der anderen für eine aufgrund der höheren Gewalt entstehende Verzögerung oder
Nichterfüllung der Leistungserfüllung. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger
als einen Monat an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Ausgleichs- oder Schadenersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Würzburg vereinbart.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Regelung unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen
nicht berührt.
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